STW09-XX9-A14 Note 1

STW09-XX9-A14 Note 1 Cover - STW09-XX9-A14 Note 1 3.00
3,00 €

Gewerbesteuer

Ich biete meine Einsendeaufgabe inkl. Kommentar vom Fernlehrer an. Dies betrifft das Heft mit Code "STW09-XX9-A14" mit Abschlussnote "1".

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Sachverhalt
Die Clever & Pfiffig OHG betreibt seit vielen Jahren mit Betriebsstätten in Mainz (Geschäftsleitung)
und Mannheim einen Wein- und Spirituosenhandel. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG. Das
Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Hebesatz der Stadt Mainz beträgt 2018 440 %;
derjenige von Mannheim 430 %.
Die handelsrechtliche Gewinnermittlung der OHG weist 2018 einen Gewinn in Höhe von 80.050,00 €
aus.
Clever schenkte seiner Nichte zum Geburtstag einen Pkw, den er aus dem Anlagevermögen entnahm.
Der Buchwert des Pkw betrug am Entnahmetag 10.000,00 €. Der Verkehrswert dieses Pkw wurde zu
diesem Zeitpunkt in einem Gutachten in Höhe von 13.090,00 € inklusive 19 % Umsatzsteuer
festgestellt. In der Buchhaltung wurde dieser Vorgang durch folgende Buchungen erfasst:
Aufwand 10.000,00 € an Pkw 10.000,00 €
Privatentnahme 11.900,00 € an Erlöse aus Verkäufen
Sachanlagevermögen
10.000,00 €
Umsatzsteuer 1.900,00 €
Pfiffig erhält als Geschäftsführer seit Jahren unverändert ein monatliches Bruttogehalt i.H.v.
10.000,00 €. Dieses wurde handelsrechtlich als Betriebsausgabe erfasst.
Die geleisteten Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2018 betragen 10.000,00 €. Diese wurden
als Aufwand verbucht. Zu diesen Vorauszahlungen sind Säumniszuschläge in Höhe von 150,00 €
angefallen, die als Entnahme berücksichtigt worden sind.

Begründen Sie bei allen Aufgaben Ihre Entscheidungen bitte kurz verbal und unter Angabe der
einschlägigen Vorschriften aus Gesetz und Richtlinien.
Bei Rechenoperationen ist dabei auf volle Eurobeträge abzurunden.
1. Aufgabe:
Aufgabe:
Ermitteln Sie bitte anhand des o.a. Sachverhalts und unter Berücksichtigung der nachfolgend
genannten Kürzungen und Hinzurechnungen den Gewerbesteuermessbetrag 2018.
1. Schulden
a) Darlehen Grundstück Bergstraße
Das Darlehen i.H.v. 240.000,00 € wurde im Januar 2016 wegen eines Anbaus auf diesem
Grundstück aufgenommen. Die Nutzung des Anbaus erfolgt zu 80 % zu eigenbetrieblichen
Zwecken der OHG und zu 20 % zu privaten Wohnzwecken der OHG-Gesellschafter. Die
Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre. Die vierteljährlich zu zahlenden Zinsen belaufen sich auf
3.500,00 € pro Quartal.
b) Damnum
Am 01.02.2017 wurde ein Darlehen aufgenommen, bei diesem bei Darlehensauszahlung ein
Damnum in Höhe von 4.000,00 € einbehalten worden ist. Für dieses wurde ein aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, der auf die Darlehenslaufzeit von 5 Jahren verteilt wird.
Im Jahr 2018 wurde dieser aRAP i.H.v. 800,00 € erfolgswirksam aufgelöst. Die Zinsen 2018
betragen 3.500,00 €.
2. Rente Grundstück Talstraße
Die OHG erwarb das Grundstück Talstraße im Rahmen ihrer Betriebsgründung von einem
Privatmann auf Rentenbasis. Die monatlichen Rentenzahlungen belaufen sich auf 1.700,00 €. Der
Rentenbarwert entwickelte sich wie folgt:
01.01.2018 55.950,00 €
31.12.2018 49.500,00 €
In den Bilanzen ist der Barwert mit dem betrieblichen Anteil von 70 % enthalten. Die OHG nahm
auch den Betriebsausgabenabzug nur zu 70 % vor.
3. Kopiergerät
Die OHG mietet seit Anfang 2017 ein Kopiergerät von der Firma Roth GmbH. Sie zahlt hierfür eine
monatliche Miete von 400,00 €. Neben der Miete zahlt die OHG 2018 noch Reparatur- und
Wartungskosten i.H.v. 700,00 €.
4. Grundbesitz
a) Grundstück Bergstraße
Das Grundstück wird zu 70 % zu eigenbetrieblichen Zwecken und zu 30 % zu eigenen privaten
Wohnzwecken der Gesellschafter genutzt. Die OHG hat das Grundstück größtmöglich bilanziert.
Der Einheitswert des Grundstücks wurde zum 01.01.2011 auf 50.000,00 € festgestellt. Zum
01.01.2018 erfolgte wegen eines Anbaus eine neue Einheitswertfeststellung auf 65.000,00 €.
b) Grundstück Talstraße
Für das Grundstück wurde zuletzt zum 01.01.2015 ein Einheitswert i.H.v. 40.000,00 €
festgestellt. Das Grundstück ist zu 80 % eigengewerblich genutzt und mit diesem Anteil in der
Bilanz ausgewiesen.
c) Grundstück Hangweg
Die OHG nutzt unentgeltlich ein der Ehefrau des Gesellschafters Clever gehörendes unbebautes
Grundstück als Lagerplatz (Einheitswert 01.01.2011: 3.000,00 €).
d) Grundstück Gipfelstraße
Vom Verpächter Ulrich Blum (UB), einem ehemaligen Gewerbetreibenden, wird dieses
Grundstück seit Jahren angepachtet. Der Einheitswert des Grundstücks zum 01.01.2008 beträgt
49.300,00 €.
Der Mietvertrag umfasst sowohl das Grundstück mit aufstehendem Gebäude als auch die dort
befindlichen Maschinen. Diese werden von der OHG genutzt. Von der gesamten monatlichen
Pacht i.H.v. 25.000,00 € entfällt ein Teilbetrag i.H.v. 5.000,00 € auf die Maschinen.
Betriebskosten wie Wasser, Strom und Heizung belaufen sich 2018 auf 31.000,00 € und sind
gewinnmindernd erfasst.
5. Spenden
Clever hat 2018 aus betrieblichen Mitteln in Höhe von 3.000,00 € Zuwendungen für gemeinnützige
Zwecke und in Höhe von 2.000,00 € Spenden an eine politische Partei geleistet. Die Zahlungen
haben den Gewinn nicht gemindert, weil sie als Privatentnahme verbucht worden sind.

2. Aufgabe:
Aufgabe:
Zum 31.12.2017 wurde für den Gewerbebetrieb der OHG ein vortragsfähiger Gewerbeverlust i.H.v.
40.000,00 € festgestellt. Dieser wurde zu 70 % von Clever und Pfiffig erwirtschaftet. Die restlichen
30 % entfallen auf den zum 01.01.2018 ausgeschiedenen Gesellschafter Klauer.
Geben Sie bitte den Gewerbesteuermessbetrag 2018 an, wenn der maßgebliche Gewerbeertrag
221.214,00 € ohne Berücksichtigung des Gewerbeverlust 2017 beträgt.

3. Aufgabe:
Aufgabe:
Im Kalenderjahr 2018 wurden in Mainz Bruttolöhne i.H.v. insgesamt 350.000,00 € gezahlt. Das Gehalt
von Pfiffig (monatlich 10.000,00 €, s.o.) ist hierin enthalten. Zudem entfallen von dem Gesamtbetrag
15.000,00 € auf Ausbildungsvergütungen. Neben dem Gesamtbetrag fielen Ruhegehälter i.H.v.
20.000,00 € an.
Der Gesellschafter Clever schätzt den Wert seiner Arbeitsleistung mit 80.000,00 € im Jahr ein; er erhält
jedoch kein laufendes Gehalt. Er ist regelmäßig in Mannheim tätig, während Pfiffig in Mainz tätig ist.
Beide arbeiten tatsächlich gleich viel.
Im Kalenderjahr 2018 fielen in Mannheim Bruttolöhne i.H.v. 200.000,00 € an.
Berechnen Sie, ausgehend von einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 5.905,00 €, die
Zerlegungsanteile sowie die Gewerbesteuer 2018.

4. Aufgabe:
Aufgabe:
Berechnen Sie, ausgehend von einer Gewerbesteuer in Höhe von 25.699,00 € die zu bildende
Gewerbesteuerrückstellung für das Jahr 2018.
Weitere Information: 04.05.2024 - 13:12:09
  Kategorie: Finanzwesen
Eingestellt am: 04.05.2024 von Anika001
Letzte Aktualisierung: 04.05.2024
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Prüfungs-/Lernheft-Code: STW09-XX9-A14
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