Einsendeaufgabe HUGV 5N

Einsendeaufgabe HUGV 5N Cover - Einsendeaufgabe HUGV 5N 2.20
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Verwaltung von Eigentumsobjekten

komplette Einsendeaufgabe inkl. Bewertung und Korrekturen
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1. Aufgabe:
Beschreiben Sie jeweils die Begriffe Wohnungseigentum, Teileigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht.
2. Aufgabe:
Ein Bauträger prüft für die Tiefgarage rechtliche Möglichkeiten. Erläutern Sie vier unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten.
3. Aufgabe:
Die „B + I – Bauträger und Hausverwaltung GmbH“ betreut Objekte nach WEG.
In dem Bestand befindet sich ein Gebäude, Baujahr 1964, das von dem Unternehmen erworben wurde, um es in Wohnungseigentum umzuwandeln. Das Gebäude besteht aus 10 Wohnungen, ist unterkellert und hat einen Dachboden.
Das Gebäude ist derzeit voll vermietet. Es soll jeweils einer Wohnung ein noch zu schaffendes Keller- und Dachbodenabteil zugeordnet werden. Erwerber-Zielgruppe sind Eigennutzer.
a) Beschreiben Sie, was unter dem Erfordernis der Abgeschlossenheit
in Verbindung mit der Begründung von Wohnungseigentum zu verstehen ist.
b) Beschreiben Sie, welche Bereiche des erworbenen Gebäudes unter dem Gesichtspunkt der Abgeschlossenheit besonders überprüft werden sollten. Beschreiben Sie drei Bereiche.
4. Aufgabe:
Die „I – Hausverwaltung GmbH“ betreut Objekte nach WEG.
Bei der Verwaltung nach dem WEG gehört die Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung zu den zwingenden Aufgaben des Verwalters. Als neuer Mitarbeiter der WEG-Abteilung erhalten Sie die Aufgabe, eine Eigentümerversammlung vorzubereiten und durchzuführen. Zur Vorbereitung befassen Sie sich mit den nachfolgenden Fragen:
a) Erklären Sie, welche Personen Sie zur Eigentümerversammlung einladen müssen. Berücksichtigen Sie hierbei auch zwei rechtliche Besonderheiten.
b) Beschreiben Sie, was bei der Auswahl des Versammlungsorts und des Versammlungstermins sowie hinsichtlich der Einladungsfrist zu beachten ist.
c) Geben Sie vier Inhalte an, die in der Einladung enthalten sein müssen.
d) Erläutern Sie, unter welchen Voraussetzungen sich ein Eigentümer in der Versammlung vertreten lassen darf.
e) Erklären Sie, was zu veranlassen wäre, wenn ein Eigentümer einen Gast
zur Versammlung mitbringt.
f) Beschreiben Sie, welche Abstimmungsprinzipien das WEG vorsieht
und welche Regelungen die Gemeinschaftsordnung vorsehen kann.
g) Erklären Sie, wie ein Beschluss in der Versammlung zustande kommt.
h) Erläutern Sie, wer das Protokoll der Eigentümerversammlung erstellt
und unterzeichnet.
5. Aufgabe:
Erläutern Sie, warum die Frist zur Verwalterbestellung im WEG bei der Erstbestellung auf drei Jahre begrenzt ist.
Weitere Information: 08.05.2024 - 02:06:42
  Kategorie: Wirtschaft
Eingestellt am: 12.02.2023 von anni-radze
Letzte Aktualisierung: 12.02.2023
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Prüfungs-/Lernheft-Code: HUGV 5N
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